Kontroverse Gesetzgebung zum Umgang mit Marihuana
Der Anbau und Besitz von Cannabis ist leider in Deutschland immer noch Strafbar.
Trotz der verhältnismäßig harmlosen Wirkung gegenüber der “Volksdroge” Alkohol, welche jedes Jahr unzählige Tote fordert, verweigert man sich auf Seiten des Staates noch immer einer Lockerung der Gesetze hinsichtlich des Umgangs mit Cannabis. Konsumenten werden auf diesem Wege nicht davon abgehalten dieses zur “Einstiegsdroge” stilisierte Rauschmittel zu erwerben oder konsumieren, jedoch bietet man dem Organisierten Verbrechen eine Plattform und zwingt die Marihuana-Konsumenten unweigerlich in die Kriminalität.
In Anbetracht der Tatsache das in der Bundesrepublik Jährlich ca. 44000 Menschen an den Folgen des Alkoholismus sterben , Alkohol jedoch überall erworben werden kann ist das Verbot von Cannabis durchaus Kontrovers.
Selbstverständlich hat auch Cannabiskonsum Folgen, allerdings sind diese im Gegensatz zu den Folgen der Alkoholsucht überschaubar und längst nicht so verheerend.
Im von der englischen Beckleystiftung (The Beckley Foundation) verfassten Bericht vom ersten Oktober 2008 wird ausgeführt das nur durch einen staatlich geregelten Markt, junge Menschen vor den zunehmend stärker werdended Formen von Cannabis geschützt werden können.
Es gibt dem Bericht zufolge mehr als 160 Millionen Nutzer der Droge weltweit. “Obwohl Cannabis eine negative Auswirkung auf die Gesundheit (einschließlich der psychischen Gesundheit) haben kann ist es wesentlich weniger schädlich als Alkohol oder Tabak”, weiter heisst es im Bericht, “Historisch gesehen gibt es nur zwei Todesfälle durch Cannabis weltweit, Alkohol und Tabak sind im Vergleich verantwortlich für geschätzte 150.000 Todesfälle pro Jahr allein in Großbritannien.”
Der Bericht, der von einer Gruppe von Wissenschaftlern, Akademikern und Drogenpolitikexperten verfasst wurde verweist darauf, dass ein Großteil der Schäden im Zusammenhang mit Cannabiskonsum “das Ergebnis des Verbots selbst ist, insbesondere die sozialen Schäden, welche aus Festnahmen und Inhaftierung resultieren.” Man ist darin zu dem Schluss gekommen das Gesetze welche Cannabis regulieren offenbar nur wenig Einfluss auf die Verbreitung des Konsums haben…
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Der bloße Konsum jeglicher Droge ist in Deutschland nicht verboten. Strafbar sind “lediglich” Besitz, Erwerb, Handel usw.
Straflos kann jeder konsumieren, der nicht selbst besitzt, z.B. weil ihm ein Joint von einem Cannabisbesitzer für den sofortigen Konsum gereicht wird.
Das juristische Zauberwort hierfür ist “zum unmittelbarem Gebrauch überlassen”.
Leider sprechen auch deutsche Behörden immer wieder vom illegalen Konsum – Dabei ist selbstschädigendes Verhalten in Deutschland nie strafbar.
Mit hanfigen Grüßen
Steffen